Der Blütenhang unterliegt als Gemeinde-Außenbereich dem Naturschutzgesetz. Für Brachen wie auch privat bewirtschaftete Flächen in diesem Bereich gelten starke Nutzungseinschränkungen durch dieses Gesetz. War es lange Zeit fast selbstverständlich, weil unerlässlich, dass der Eigentümer einer Nebenerwerbs-Obstkultur diese durch einen Zaun gegen unbefugten Zugriff schützte und außerdem für Neuanpflanzungen oder auch Trockenperioden Regenwasser auf dem Dach seiner Gerätehütte sammelte, so verbietet das genannte Gesetz den privaten Eigentümern genau das. Dies erschwert verständlicher Weise die weitere Pflege der Obstkulturen und läuft der Bewahrung der gewachsenen Kulturlandschaft zuwider. Ende der 1980er und in den 1990er Jahren gab die Gemeinde Seeheim-Jugenheim deshalb einen - ausdrücklich im Gesetz vorgesehenen - Plan in Auftrag mit dem Ziel, die Pflege dieser einzigartigen Kulturlandschaft in privater Hand zu ermöglichen, in dem bescheidene Einfriedigungen und Gerätehütten in maßvoller Größe genehmigt werden sollten. Leider ist dieser Plan nach der Offenlage nicht von der Gemeindeversammlung verabschiedet worden.
Im Juni 2009 erfolgte dann eine Rückfrage der Kreisverwaltung, ob der Plan weiterhin verfolgt werde. Falls nicht, sehe sich die Kreisverwaltung gezwungen alle Gerätehütten und Zäune entfernen zu lassen. Auf einer öffentlichen Versammlung mit ca. 250 Teilnehmern, vornehmlich Eigentümern von Blütenhanggrundstücken, erklärte der damalige Bürgermeister die Entscheidung der Gemeinde gegen den Plan als endgültig.
Da nützte auch die Information nichts, dass in etlichen anderen hessischen Gemeinden ein solcher Plan für bestehende Obstwiesenbereiche zum Schutz der gewachsenen Nutzung durch die privaten Eigentümer mit Erfolg erstellt wurde.
Pfirsischblüte Kirschblüte Mirabellenblüte mit Biene
Ohne den notwendigen Grünordnungsplan erzeugen unsere Mitglieder unter erschwerten Bedingungen trotzdem eine solche Blütenpracht wie auf den Bildern. Die einschränkenden Auflagen durch das Gesetz für den Außenbereich verhindern leider mehr Engagement vieler Eigentümer. Die Attraktivität des Blütenweges leidet ebenfalls weiterhin darunter.
Hier zwei Bilder zum Thema gepflegte oder ungepflegte Grundstücke:
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